Kleinstfeuerwerk
Die gesetzliche Altersgrenze liegt bei 12 Jahren. Welche Verwendung zulässig ist, ergibt sich aus Kennzeichnung und Gebrauchsanleitung des jeweiligen Artikels.
Gut informiert ins neue Jahr
Feuerwerk auswählen, Kennzeichnungen prüfen und den Jahreswechsel sicher vorbereiten – mit verständlicher Orientierung statt lauter Versprechen.
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Planen, prüfen, entscheiden
Silvesterfeuerwerk wird in verschiedene Kategorien eingeteilt. Für Verbraucherinnen und Verbraucher sind vor allem F1 und F2 relevant. Die Kategorie steht auf der Verpackung und bestimmt unter anderem das Mindestalter und die zulässige Verwendung.
Beim Vergleich zählt nicht nur der optische Effekt. Prüfe zuerst Kennzeichnung, Gebrauchsanleitung, Einsatzort und örtliche Vorgaben. So lässt sich früh erkennen, ob ein Artikel zur geplanten Feier passt.
Die gesetzliche Altersgrenze liegt bei 12 Jahren. Welche Verwendung zulässig ist, ergibt sich aus Kennzeichnung und Gebrauchsanleitung des jeweiligen Artikels.
Für Kategorie F2 gilt ein Mindestalter von 18 Jahren. Ohne Ausnahmegenehmigung ist das Abbrennen für Volljährige auf den 31. Dezember und 1. Januar beschränkt.
CE-Zeichen, Registriernummer und Kennnummer der Prüfstelle gehören zu geprüftem Feuerwerk. Zusätzlich sollte eine deutsche Gebrauchsanleitung vorhanden sein.
Ideen für den Jahreswechsel
Diese Einstiege führen zu Suchergebnissen bei Shopenia. Verfügbarkeit, Preis, Anbieterangaben und Eignung prüfst du direkt im jeweiligen Angebot.
Hinweis: silvesterknaller-shop.de ist ein Informationsangebot und kein eigener Onlineshop. Käufe werden gegebenenfalls bei externen Anbietern abgeschlossen.
Verantwortung gehört dazu
Die Gebrauchsanleitung des konkreten Artikels bleibt maßgeblich. Bei Unsicherheit sollte Feuerwerk nicht verwendet werden.
Sicherheitshinweise der BAM , öffnet in neuem FensterCE-Zeichen, Registriernummer, Prüfstelle und deutsche Gebrauchsanleitung kontrollieren.
Nur bestimmungsgemäß verwenden und den angegebenen Sicherheitsabstand einhalten.
Ein geeigneter Standort und Abstand zu Menschen, Tieren sowie brandempfindlicher Umgebung sind unverzichtbar.
Städte und Gemeinden können Verbotszonen oder weitere Einschränkungen festlegen. Aktuelle Hinweise gibt die zuständige Behörde.
Lärm, Rauch und Rückstände betreffen auch andere Menschen, Haus- und Wildtiere sowie die Umwelt.
Verkauf und Verwendung von F2
Feuerwerk der Kategorie F2 darf Verbraucherinnen und Verbrauchern grundsätzlich vom 29. bis 31. Dezember überlassen werden. Ist einer dieser Tage ein Sonntag, beginnt der Zeitraum am 28. Dezember. Das Abbrennen ohne besondere Erlaubnis ist Volljährigen am 31. Dezember und 1. Januar gestattet. Zusätzliche örtliche Verbote bleiben möglich.
Regelungen der 1. SprengV nachlesen , öffnet in neuem FensterKurz beantwortet
Die Antworten geben eine allgemeine Orientierung für Deutschland. Individuelle Anordnungen und aktuelle Bekanntmachungen der zuständigen Kommune können abweichen.
Die BAM nennt CE-Zeichen, Registriernummer und die vierstellige Kennnummer der Prüfstelle als wichtige Merkmale. Eine deutsche Gebrauchsanleitung sollte ebenfalls vorhanden sein.
Nein. Behörden können das Abbrennen an bestimmten Orten oder zu bestimmten Zeiten zusätzlich einschränken. Informiere dich deshalb vor Ort über aktuelle Verbotszonen und Allgemeinverfügungen.
Auch online angebotenes Feuerwerk muss die rechtlichen Anforderungen erfüllen. Laut BAM unterliegen Lieferungen von Feuerwerk außerdem den Vorschriften für Gefahrguttransporte. Prüfe Anbieter- und Versandinformationen sorgfältig.
Nicht sofort annähern oder erneut zünden. Halte dich an die Sicherheitshinweise und Entsorgungsangaben auf der Verpackung beziehungsweise an die Hinweise der örtlichen Entsorgungseinrichtung.
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